Jedem von uns ist im Straßenverkehr bereits das ein oder andere Auto aufgefallen, das getunt wurde – die einen eventuell etwas weniger, die anderen durchaus so, dass es selbst dem ungeübten Blick nicht entgehen kann.
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Unter dem Begriff Tuning versteht man sämtliche Veränderungen an Fahrzeugen, die dazu beitragen, die Fahreigenschaften und die Leistung zu verbessern. Auch optische Veränderungen, die keinem erkennbaren Zweck dienen, und Arbeiten an dem akustischen Design werden unter diesem Begriff gesammelt. Meistens assoziieren wir Autos mit dem Wort Tuning, doch es ist genauso möglich, andere Fahrzeuge wie Motorräder, Quads und sogar LKWs zu tunen.
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Tuning auf der Leinwand
Das Autotuning hat, oft gepaart mit dem Hintergrund eines Rennens, die Filmindustrie vor geraumer Zeit erobert. Auch in Videospielen begeistert das Tuning seit Jahren bereits Spieler aller Altersklassen. Vor allem Kinder und Jugendliche finden es besonders toll, sich solche Filme anzusehen oder in Spielen ihr eigenes Auto zusammenstellen zu können, da sie im realen Leben noch nicht die Mittel dazu haben, selbst Hand anzulegen.
Viele finden diesen Unterhaltungsbereich so toll, dass Fanartikel en masse in ihrem Leben Platz finden. Da reicht irgendwann die DVD im Regal und das Poster an der Tür nicht aus, und viele hätten gerne sämtliche Alltagsartikel mit dem Bild eines Rennwagens verziert. Welch eine Freude ist es, dass es heutzutage sogar Deine Torte für besondere Anlässe in einem gewünschten Auto-Design zu bestellen gibt!
Die beliebtesten Filme, auf die kein Tuning-Enthusiast verzichten sollte, sind die Filme der Fast-and-Furious-Reihe. Die Charaktere, die in diesen Filmen dargestellt werden, sind mit dem Herzen bei der Sache und es macht sehr viel Spaß ihnen dabei zuzusehen, welch große Rolle das Autotuning in ihrem Leben einnimmt.
Richtlinien und Gesetze
Verständlicherweise sind die Möglichkeiten der Veränderungen an Fahrzeugen, die im Straßenverkehr teilnehmen, an bestimmte Richtlinien und Gesetze gebunden.
Einige Tuningmaßnahmen, die die Fahrzeugart auf irgendeine Weise ändern, den Abgaswert oder den Geräuschpegel des Fahrzeugs verschlechtern, und selbstverständlich sämtliche Änderungen, die für eine Verkehrsgefährdung sorgen könnten, sind sogar gesetzlich verboten.
Wer sein Fahrzeug mit Fahrzeugteilen, die eine allgemeine Betriebserlaubnis haben, tunen möchte, muss die Veränderungen in der Regel nicht bei einem zugelassenen Sachverständigen prüfen lassen. Wer jedoch über diese Grenze hinweg hantieren möchte, muss für eine Einbauabnahme der Änderungen durch einen sogenannten Prüfingenieur sorgen. Wenn die Einbauabnahme durch den Sachverständigen erfolgt ist, wird der Fahrzeugbrief gewöhnlich um die Erweiterungen ergänzt. Die Zulassungsstelle sollte die Abnahme auch in den Fahrzeugschein eintragen.
Auch die KFZ-Versicherung muss von gewissen Änderungen in Kenntnis gesetzt werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass die Versicherung das Recht hat, an dieser Stelle den Versicherungsbeitrag zu erhöhen, wenn sie dies für angemessen erachtet. Diese Erhöhung kann manchmal durchaus hoch ausfallen, deshalb sollte man vor gravierenden Veränderungen immer erst Absprache mit der Versicherung halten.